Rechtliche und bundeseinheitliche Regelung zum Klassenkassenkonto lässt auf sich warten

Rechtliche und bundeseinheitliche Regelung zum Klassenkassenkonto lässt auf sich warten

Noch immer ist keine Lösung in Sicht für eine bundesweite Regelung zum Thema Klassenkasse beziehungsweise den für diesen Zweck entsprechenden und rechtssicheren Girokonten. Das bringt gerade die vielen neuen Aushilfslehrer zu Überlegungen. Auf eine Lösung über die Schulen oder den Gesetzgeber kann wohl noch lange gewartet werden – auch, weil vereinzelt Gewerkschaften mögliche Lösungsoptionen bisher nicht unterstützten.

Die Verwaltung der Klassenausgaben per Girokonto

Weil vom Gesetzgeber bisher eine einheitliche Regelung fehlt, behelfen sich Lehrer oftmals mit der Einrichtung eines kostenlosen Girokontos für die Verwaltung der Ausgaben und Einnahmen für die Klasse. Doch Rechtssicherheit herrscht in diesem Bereich leider nicht. Ein Vorstoß von März 2018 brachte keine Ergebnisse, die Landesregierung von Nordrhein Westfalen zeigte allerdings grundsätzlich Gesprächsbereitschaft und ist im Austausch mit der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Doch solche Gespräche finden eben pro Bundesland statt, eine bundesweite Lösung ist somit noch nicht absehbar. Das Schulministerium von Nordrhein-Westfalen empfiehlt bisher die Einrichtung eines Treuhandkontos, doch so was ist nicht einfach so möglich und setzt derzeit zu hohe und formale Hürden. Auch angedacht ist die Option Schulkonto, doch auch hier ist man zwar in Verhandlungen, aber konkrete Ergebnisse sind vorerst nicht zu erwarten.

Privates Girokonto wird in der Realität vielfach als Klassenkassenkonto mangels Alternativen genutzt

Und so bleibt erst mal alles beim Alten. Pädagogen, Lehrer und gerade auch die vielen neuen Lehrer, die per Quereinsteiger in den Lehrberuf gekommen sind, sehen sich mit den Realitäten konfrontiert. Sie brauchen eine konkrete, einsetzbare und effiziente Lösung, die zunächst mal den Anforderungen an die Verwaltung der Klassenfinanzen genügen muss. Und da bleibt es dann eben oft bei der einfachsten Lösung: Die Eröffnung eines privaten Girokontos durch die Lehrkraft oder eine in der Elternversammlung festgelegte erwachsene Person. Immerhin gibt es solche in der Kontoführung kostenlosen Girokonten heute vielfach am Markt, auch ein Gehaltseingang oder Ähnliches wird bei Girokonten ohne Bedingungen nicht gefordert. Aufgrund der mangelnden Rechtssicherheit sollten Lehrkräfte darauf achten, wenn sie ein privates Girokonto auf ihren Namen eröffnen, das eigentlich als Klassenkassenkonto dient, ein reines Guthabenkonto, ohne Nutzung von Dispositionskrediten einzurichten. Beachten Sie auch, dass Sie nur ein Girokonto für sich selbst eröffnen können, ein Klassenkassenkonto wird so nicht von den Banken und Finanzinstituten angeboten.

Zum » Klassenkassenkonto-Vergleich